Unterrichtsentgelt
Stand: ab 01.11.2025
Unterrichtsentgelt für Kinder und Jugendliche als monatlicher Teilbetrag eines Jahresentgeltes für wöchentlichen Unterricht während der niedersächsischen Schulzeit.
Für Kinder und Jugendliche, die in der Samtgemeinde wohnen, aber nicht Mitglied im Verein „Musikschule Samtgemeinde Hanstedt e.V.“ sind, erhöht sich das Entgelt um 20 %.
Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Samtgemeinde wohnen, erhöht sich das Entgelt um 20 %. Davon befreit sind Kinder und Jugendliche der Unterrichtsarten 1, 2, 6 , 7 und 8, wenn sie Mitglied im Verein „Musikschule Samtgemeinde Hanstedt e.V.“ sind.
Für die VdM-Schüler/innen (Verband deutscher Musikschulen) des Landkreises Harburg ist das Angebot der Ensemble- und Ergänzungsfächer kostenfrei.
Unterrichtsentgelt für Erwachsene als monatlicher Teilbetrag eines Jahresentgeltes für wöchentlichen Unterricht während der niedersächsischen Schulzeit.
Flexibler Unterricht für Erwachsene
Für die den Schüler/innen überlassenen schuleigenen Instrumente ist ein monatliches Entgelt von 20,– € zu zahlen.
Die Mietdauer beträgt in der Regel 3 Monate. Weitere Einzelheiten regelt der Mietvertrag.
Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresbetrag, der in 12 monatlichen Teilbeträgen jeweils zum 1. eines Kalendermonats im voraus fälig ist. Unterricht wird grundsätzlich nur erteilt, wenn uns eine Einzugsberechtigung zu Lasten des Zahlungspflichtigen vorliegt. Sämtliche durch Zahlungsverzug entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Lehrkräfte können keine Zahlungen entgegennehmen. Barzahlungen bei Lehrkräften und Direktüberweisungen können nicht angenommen werden.
Eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes um 15% wird nur für Vereinsmitglieder gewährt, wenn
Eine weitere Ermäßigung kann in begründeten Fällen schriftlich beantragt werden.
Sollte wegen Erkrankung der Lehrerkraft der Unterricht mehr als zweimal in einem Monat ausfallen, kann das Entgelt von der Musikschule halbiert werden.